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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Vergütungsrichtlinienkündigung
Walensee Apartments möchtet Sie darauf hinweisen, dass die Buchung Rechtsgültig ist, wenn Sie die Bestätigung per E-Mail erhalten haben. Wenn Sie unerwarteterweise Ihre Buchung stornieren müssen, gelten folgende Bedingungen.
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt immer noch Urlaub im Resort Walensee machen möchten, und in der Bestätigung Ihrer aktuellen Buchung Annullierungsentschädigung aufgeführt wird, können Sie einen Entschädigungsantrag bei unserem Reservierungsservicecenter einreichen. Unsere Mitarbeiter können Ihr Geld nicht erstatten oder Beträge freistellen, die immer noch bezahlt werden müssen.
Sie können Ihnen einen Rabattgutschein anbieten, der innerhalb von 9 Monaten nach dem Abreisetermin Ihres stornierten Aufenthalts einlösbar ist, dies gilt für Ihre nächste Onlinebuchung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Walensee Apartments
Mietbedingungen
1. Algemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen (im Folgenden auch als „Mieter“ bezeichnet) und (Genossenschaft) Walensee Vermietung und seinen Marken (im Folgenden auch als „GWV“ bezeichnet).
2. Reservierung und Vertrag
2.1. Vertrag
Sie schließen einen Vertrag mit GWV mit Ihrer mündlichen, schriftlichen und elektronischen (einschließlich E-Mail und Internet) Reservierung. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rechte und Pflichten des Vertrages (Reservierungsbestätigung) und die Vertragsbedingungen für Sie und GWV verbindlich. Sie erhalten eine (elektronische) Reservierungsbestätigung.
2.2. Abweichungen
Wenn die Buchungsbestätigung von der Unterkunftsbeschreibung abweicht, bestätigen Sie mit Ihrer Zahlung den Vertrag auf der Grundlage der Buchungsbestätigung
2.3. Vorbezahlung
Wenn innerhalb von 10 Tagen nach der Reservierung keine Vorbezahlung eingeht, erlischt Ihr Recht auf Verfügung über die Unterkunft. GWV kann die Unterkunft auch Dritten anbieten.
2.4. Wünsche
Ihre Sonderwünsche können nur als verbindlich angenommen werden, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Dienstleistungen und Preise
3.1. Preisen
3.1.1. Unter Beachtung von Ziffer 3.5 ("Preisänderungen") gelten zum Zeitpunkt der Buchung die für den jeweiligen Unterkunftstyp für die jeweilige Dauer und das jeweilige Anfangsdatum angegebenen Preise. Sonderaktionen gelten nicht immer für alle Unterkünfte des gleichen Typs.
3.1.2. Die angegebenen Preise enthalten die Kosten für den normalen Stromverbrauch. Nicht im Mietpreis enthalten sind Reinigung, Wäsche, lokale Steuern und vom Mieter angeforderte Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Reinigung, Kinderbetten usw.). Diese müssen im Voraus bezahlt werden.
3.2. Dienstleistungen
von Drittanbietern
Die in der Dokumentation angegebene Infrastruktur (Transport, Geschäfte, Restaurants, Sportanlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen usw.) ist nicht Teil unserer Verpflichtung. Diese Unternehmen arbeiten in eigener Verantwortung. Gleiches gilt für öffentliche und private Versorgungsunternehmen (Wasser und Strom). Unsere Verpflichtung zur sorgfältigen Information gilt weiterhin.
3.3. Zahlung
Der Mietbetrag einschließlich der zusätzlichen Kosten muss wie folgt im Voraus bezahlt werden:
- 20% des Gesamtbetrags müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Reservierung bezahlt werden;
- der verbleibende Betrag muss spätestens 60 Tage vor der Ankunft liegen.
- Bei Buchung innerhalb von 60 Tagen vor der Ankunft oder Reservierungen, bei denen der Gesamtbetrag beträgt weniger als 1.000 EUR, der Gesamtbetrag muss bei Reservierung direkt an GWV gezahlt werden.
Bei verspäteter Zahlung des (Rest-) Betrags kann GWV die Auflösung des Vertrags in Betracht ziehen.
3.4. Stornierungsgebühren
Im Falle einer Stornierung berechnen wir Ihnen folgende Stornierunggebühren:
- Bis zu 90 Tage vor Anreise 0% der Miete;
- 90 bis 60 Tage vor Anreise 50% der Miete;
- 60 bis 30 Tage vor Anreise 75% der Miete;
- Innerhalb von 30 Tage vor Anreise 100% der Miete;
Bestimmend ist der Eingang Ihrer (Stornierungs-) Nachricht (E-Mail oder Post). Wenn die Ferienunterkunft nicht betroffen ist oder zu einem späteren Zeitpunkt belegt wird, bleibt der fällige Betrag unverändert. Wir empfehlen Ihnen, eine Reise- und Stornoversicherung abzuschließen.
3.5. Preisänderungen
Unsere Objektbeschreibungen und Preislisten wurden sorgfältig zusammengestellt. GWV kann Änderungen daran jedoch nicht vollständig ausschließen. Die Angaben auf der Buchungsbestätigung sind gültig. Nach der Reservierung veröffentlichte Preisänderungen wirken sich nicht auf abgeschlossene Verträge aus. Änderungen der Unterkunft nach Vertragsschluss sind unwahrscheinlich, können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Preiserhöhungen aufgrund von Erhöhung oder Einführung von Abgaben und Steuern nach Vertragsschluss können in Rechnung gestellt werden.
3.6. Änderung, Ersatzmiete und Kündigung des Vertrages durch GWV
GWV ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzulösen, wenn aufgrund unvorhergesehener oder unvermeidbarer Umstände die Übertragung des Mietobjekts unmöglich oder unangemessen ist oder den Mieter oder das Mietobjekt gefährdet. Wenn Sie uns vor Ihrer Abreise benachrichtigen, können Sie alternativ innerhalb von 10 Tagen mindestens eine gleichwertige Unterkunft anfordern, sofern wir diese ohne zusätzliche Kosten aus unserem Angebot anbieten können. GWV haftet nicht für Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen.
4. Ankunft und Abreise, Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthalts
Nach vollständiger Bezahlung und frühestens 1 Woche vor Ankunft erhalten Sie Ihre Reisedokumente, mit denen Sie als rechtmäßiger Mieter der reservierten Unterkunft identifiziert werden. Sie müssen Ihre Reisedokumente bei der Ankunft dem Schlüsselmanager übergeben. Zeit und Ort der Schlüsselübergabe bei Ankunft und Abreise sind in den Reisedokumenten angegeben. Die Angaben in den Reisedokumenten sind verbindlich. Abweichungen können nicht garantiert werden und müssen rechtzeitig mit dem Schlüsselmanager vereinbart werden. Wenn Sie nicht rechtzeitig in die Unterkunft einziehen können, beispielsweise aufgrund von Staus, Streiks oder aus persönlichen Gründen, schulden Sie dennoch die Gesamtmiete. Gleiches gilt, wenn Sie die Unterkunft vorzeitig verlassen. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, fordern Sie dies bitte so früh wie möglich im Buchungszentrum an. Während der Hochsaison können während der Schlüsselübergabe Wartezeiten auftreten.
5. Belegung
Die Unterkunft kann mit der maximal vorgeschriebenen Anzahl von Personen belegt werden (Kinder ab 2 Jahren eingeschlossen). Zusätzliche Personen können vom Schlüsselmanager abgelehnt werden oder müssen zusätzlich bezahlt werden. Durch Überladen erhält der Schlüsselmanager das Recht, die Ausgabe des Schlüssels abzulehnen oder den Schlüssel sofort zu übernehmen.
6. Sonstige Verpflichtungen des Mieters
6.1. Kaution
Bei der Buchung oder dem Erhalt des Schlüssels kann eine Kaution erforderlich sein. Die Höhe der Kaution und die Zahlungsmethode sind in den Reisedokumenten angegeben. Wenn die Kaution nicht bezahlt wird, wird die Übergabe der Unterkunft abgelehnt. Da das Haus schadensfrei ist und die Verpflichtungen bei der Abreise erfüllt werden, erhalten Sie die Kaution bei Lieferung des Schlüssels zurück.
6.2. Sorgfaltspflicht
Sofern mit GWV nichts anderes vereinbart ist, mietet der Mieter die Unterkunft ausschließlich zu Urlaubszwecken. Die Unterkunft sollte sorgfältig genutzt werden. Sie müssen die örtlichen Parkregeln beachten.
6.3. Verpflichtungen bei der Abreise
Die Reinigung der Küchenausstattung einschließlich Geschirr und Besteck, das Sammeln von Bettwäsche und die Entsorgung von Hausmüll liegt in der Verantwortung des Mieters (nicht in der Endreinigung enthalten).
6.4. Haftung für Schäden
Vom Mieter oder Mitbenutzer verursachte Schäden müssen unverzüglich dem Schlüsselmanager gemeldet werden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitbenutzer verursacht werden. Gleiches gilt, wenn die Unterkunft nicht von einem Folgemieter genutzt werden kann. Schäden oder sonstige Fahrlässigkeit des Mieters können von der Kaution abgezogen und vom Mieter erstattet werden.
7. Mängel und Anmeldefrist für Ansprüche
Befindet sich die Unterkunft nicht im beschriebenen Zustand oder erleiden Sie Schäden, muss der Mieter dies innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft schriftlich über guest.service@walenseeapartments.com mitteilen, sofern nicht angenommen wird, dass die Unterkunft akzeptiert wird. Mängel während der Mietzeit müssen ebenfalls über den Gästeservice gemeldet werden. In aller Angemessenheit wird der Gästeservice den Mangel innerhalb von 24 Stunden beheben. Äußere Umstände und regionale Merkmale wie Insekten, streunende Hunde, schlechtes Wetter usw. haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Gästeservice kann kein Recht anerkennen, rechtsverbindliche Aussagen zu machen. Alle Probleme, die nicht zufriedenstellend gelöst werden können, müssen innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende bei der Buchungsstelle eingereicht werden und die erforderlichen Nachweise (Fotos, Bestätigung des Gästeservice usw.) beifügen. Wenn Sie die oben genannten Regeln und Fristen nicht einhalten, verlieren Sie alle Rechte.
8. Haftung von GWV
Die gesamte zivilrechtliche Haftung für andere als Personenschäden (z. B. geschäftliche und finanzielle Verluste) ist auf den Mietpreis und die geltenden (inter) nationalen Vereinbarungen und Gesetze beschränkt. Die Schäden aus folgenden Gründen fallen nicht unter die Haftung von GWV:
- Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder eines Mitbenutzers;
- höhere Gewalt,
- Nutzung von Sport- und Spieleinrichtungen. Die Nutzung dieser Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko.
- Verlust oder Beschädigung durch Dritte (z. B. Einbruch).
Für die außervertragliche Haftung gelten diese Bestimmungen entsprechend. Die Haftung für Rettungsdienste ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9. Vorschrift
Schadensersatzansprüche gegen GWV, die vertraglichen Verpflichtungen unterliegen, verfallen innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt am Tag nach Ablauf der Mietdauer.
10.Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen Ihnen und GWV unterliegt schweizerischem Recht. Der Mieter kann GWV nur in St. Gallen (CH) verklagen. GWV kann den Mieter in seinem Wohnsitzland oder in der Schweiz verklagen.